
Bestellerprinzip sorgt für Verwirrung
Machen wir´s kurz und stellen die schlechte Nachricht gleich vorne an: Das neu geltende Bestellerprinzip bei Immobilien-Maklern gilt nur für Vermietungen! Heisst: Wer eine Immobilie kauft, dem darf der Makler nach wie vor die volle Maklerprovision in Rechnung stellen. Ich persönlich fände eine 50:50 Teilung am fairsten für alle Beteiligten. Denn ein guter Makler tut schliesslich für beide Parteien was. Genau dies schlage ich den Verkäufern vor, wenn ich ein neues Objekt angeb